Eine Abteilungsleiterin fand heraus, dass sie weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Erhöht wurde ihr Gehalt trotzdem nicht. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil zur Lohngleichheit gefällt.
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Eine Abteilungsleiterin fand heraus, dass sie weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Erhöht wurde ihr Gehalt trotzdem nicht. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil zur Lohngleichheit gefällt.
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