Teilnahmegebühren für Musikfeste sind steuerpflichtig, Startgelder für Sportanlässe hingegen nicht. Jetzt entscheidet der Ständerat über eine Gleichstellung.
Weiterlesen auf Tagesanzeiger
Teilnahmegebühren für Musikfeste sind steuerpflichtig, Startgelder für Sportanlässe hingegen nicht. Jetzt entscheidet der Ständerat über eine Gleichstellung.
Weiterlesen auf Tagesanzeiger
Zum Programm, den Referenten/-innen und spannenden Themen auf dem Laufenden bleiben.
NEWSLETTER ABONNIEREN