Das Europaparlament hat am 30.3. mit großer Mehrheit strengere Regeln für mehr #Lohntransparenz beschlossen, wie u.a. ZEIT ONLINE berichtet:

„Unternehmen in der EU mit mehr als 100 Angestellten müssen demnach künftig Informationen zu Gehaltsunterschieden zwischen Männern und Frauen offenlegen. (…) Unternehmen mit weniger als 100 Angestellten unterliegen dieser Pflicht ebenfalls, sobald sie von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin zur Offenlegung aufgefordert werden. Besteht ein Lohnunterschied von mehr als fünf Prozent, müssen Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung eine gemeinsame Entgeltbewertung vornehmen. Beschäftigte, die sich unterbezahlt sehen, können eine Entschädigung fordern. Der Arbeitgeber soll dann beweisen müssen, dass keine Diskriminierung vorliegt.“

Auf der Website des EU-Parlaments ist zu lesen: „In den neuen Vorschriften wurden erstmals auch Mehrfachdiskriminierung und die Rechte nichtbinärer Menschen berücksichtigt.“ Arbeitnehmer:innen erhielten das Recht auf klare und vollständige Informationen über individuelle und durchschnittliche Einkommen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Vertragliche Geheimhaltungsklauseln zum Entgelt seien künftig verboten.
Die Mitgliedstaaten müssen laut dem Beschluss „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Strafen für Arbeitgeber einführen, die sich nicht an die Lohntransparenzregeln halten.

Wenn die EU-Länder der Regelung zugestimmt haben – was als Formsache gilt –, kann sie unterzeichnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden; nach 20 Tagen tritt sie dann in Kraft. Anschließend müssen die Mitgliedsländer die neuen Regeln innerhalb von drei Jahren umsetzen.

  • Bislang verdienen Frauen in der EU für dieselbe Arbeit durchschnittlich 13 % weniger als Männer. Der #GenderPayGap hat sich in den vergangenen zehn Jahren nur minimal verkleinert. Es gibt allerdings erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, wie eine Eurostat-Untersuchung mit Zahlen von 2021 zeigt. Demnach ist der Gap am größten in Estland (20,5 %) und am niedrigsten in Luxemburg (0,2 %). Gleich hinter Estland rangieren Österreich (18 %) und Deutschland (17 %).

Die dänische EU-Parlamentarierin Kira Marie Peter-Hansen (Grüne) kommentierte das beschlossene neue Regelwerk:

„Diese Vorschriften machen unmissverständlich klar, dass wir in der EU keinerlei geschlechtsspezifische #Lohndiskriminierung akzeptieren. In der Vergangenheit wurde die Arbeit von Frauen zu wenig gewürdigt und unterbezahlt. Diese Richtlinie ist ein wichtiger Schritt, um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit sicherzustellen.“

#herCAREER #genderequality #equalpay

Ein Beitrag von Natascha Hoffner, Founder & CEO of herCAREER I WiWo-Kolumnistin I LinkedIn-TOP-Voice 2020 I W&V 2019 – 100 Köpfe
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