Sexismusprävention in der Arbeit

Nina Straßner ist Rechtsanwältin, Mediatorin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie schult regelmäßig Unternehmen und Führungskräfte in allen Bereichen des AGG und betreut Präventionsprogramme rund um Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Interesse einer modernen Unternehmenskultur für eine diskriminierungsfreie Zukunft

Sexismus ist wahrlich kein Partythema, aber er umgibt uns alle jeden Tag. Sexismus ist ein Stolperstein, wenn nicht sogar DER Stolperstein für Deine Karriere. Wir sprechen darüber wie Du ihn erkennst, was Du konkret dagegen tun kannst, welche Rechte Du hast und warum das Thema nicht nur Dich, sondern auch jede*n Arbeitgeber*in betrifft, ob wir wollen oder nicht.

Dieses MeetUp ist Teil der Karriere-MeetUps bei der herCAREER 2018, Ort und Zeitpunkt finden Sie im Programm.

Was   können   Betroffene   tun,   die   im   Job   mit   sexistischen   Themen konfrontiert werden? Wie sollten sie reagieren?

Zunächst muss  man  Sexismus  und  sexuelle  Belästigung  unterscheiden.  Das  sind  nicht  nur rechtlich zwei paar Stiefel. Dann muss sich jede Seite sensibel für das Thema machen und zum Beispiel auch  den  sogenannten  „wohlwollenden  Sexismus“  erkennen  lernen  und  abstellen. Wenn ein  Kollege  über  eine  Kollegin  zum  Vorgesetzten  sagt:  „Dein  Mädel  hat  ja  tatsächlich Köpfchen!“, dann darf sich „das Mädel“ als erwachsene Frau zu Recht fragen, wieso der glaubt über ihre Gehirnaktivität überrascht sein zu dürfen. Zudem meint er, sich eine Verniedlichung und auch ein gönnerhaftes Urteil leisten zu können. Man stelle sich das mal andersrum vor.

Hier sollten Führungskräfte und Betroffene klare Kante zeigen, von Anfang an und Sexismus klar benennen. Regelmäßig wird man dann zwar reflexhaft als „humorlos“ bezeichnet werden, aber Sprüche zum Aufpusten des eigenen Egos fielen eigentlich noch nie wirklich unter den Humorbegriff.   Studien   zeigen   zudem,  dass   „humorlose“  Frauen   als   kompetenter wahrgenommen werden. Also lieber mit dem Vorwurf der angeblichen Spaßbremse leben, als sich von einer Frau oder einem Mann das Wasser abgraben zu lassen, die davon profitieren. Augenhöhe ist das Stichwort.

Welche Aufgabe haben Arbeitgeber*innen hier zu erfüllen?

Sie haben  rechtliche  Pflichten  und  natürlich  auch  ein  betriebswirtschaftliches  Interesse. Sexismus und  das  damit  zusammenhängende,  mangelnde  Standing  senkt  nachweislich  die Performance der Betroffenen. Einerseits also Work-Life-Balance Programme zu erarbeiten und Fitnesskurse   zu   bezahlen,  um   die   Leistungsfähigkeit   und   das   Wohlbefinden   der Mitarbeiter*innen zu steigern,  andererseits  aber  Sexismus  nicht  als  ernstzunehmendes  und lösbares Problem einzuordnen, macht halt einfach keinen Sinn. Das kostet Mitarbeiter*innen, das kostet Geld,  das  kostet  Ressourcen.  Abgesehen davon  haben  Arbeitgeber*innen arbeitsrechtlich   glasklar   eine   gesetzliche   Fürsorgepflicht   zu   erfüllen   und   müssen Diskriminierung  aufgrund  des  Geschlechts  nicht  nur  sanktionieren,  sondern  auch  schon präventiv  tätig  werden,  dass  sowas  gar  nicht  erst  Platz  hat.  In meinen  Seminaren  für Unternehmen  friemeln  wir  das  auseinander  und  man  glaubt  gar  nicht,  wie  positiv  das aufgenommen wird und wieviel Laune das macht. Nachhaltig.

Was raten Sie Betroffenen, die beim Unternehmen kein Gehör finden?

Sexismus ist nur  bedingt  sanktionierbar.  Die Grenzen zur  sexuellen  Belästigung  sind  aber fließend.  Wenn der  oben  skizzierte  Mitarbeiter  noch  hinzufügt:  „Wenn  die  Dame  auch  so schnell in der Kiste ist, behalte ich die mal im Auge“, dann sind wir mittendrin im Kanon des AGG.  Das ist rechtlich  dann  erst  eine  sexuelle  Belästigung,  wenn  sich  „die  Dame“  davon belästigt  fühlt.  Sanktioniert das Unternehmen den Mitarbeiter hier nicht  und trifft  es  keine Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen, dann macht es sich glasklar schadenersatzpflichtig. Hier sollten  Betroffene  generell  sehr  schnell  reagieren,  da  die  Fristen  im  AGG  geradezu lächerlich  kurz  sind.  Ein Unternehmen, dass  im  akuten  Vorfall  reagiert  und  auch  zusätzlich Prävention durch Schulungen geleistet hat, minimiert also sein Haftungsrisiko. Wer sich aber den Regeln verweigert, sollte sich nicht beklagen, wenn er verklagt wird. As easy as it is.

Auf der herCAREER geht es vor allem um den fachlichen Austausch, der auf den persönlichen Erfahrungen und dem Wissen der Sparringspartnerinnen aufsetzt. Zu welchen Themen können Sie im Vorfeld / auf der Messe / im Nachgang als Austauschpartnerin fungieren – in Schlagworten?

  •  Arbeitsrechtliche Programme
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsmodelle
  • Sexismusprävention

Wie können oder möchten Sie kontaktiert werden?