„Nach dem Ende einer Ehe entbrennt oft der Streit ums Geld. Wer wegen Kinderbetreuung beruflich zurückgesteckt hat, fällt besonders hart. Das liegt auch am Unterhaltsrecht“, schrieb die SZ im Oktober 2022.

Laut Statistischem Bundesamt arbeite in 75% der Familien vor einer Trennung der Vater in Vollzeit, die Mutter in Teilzeit.

„Nach der Trennung bleiben die Nachteile der gemeinsam vereinbarten ehelichen Arbeitsteilung bei den Müttern hängen“, sagt die Juraprofessorin Anne Lenze. „Das Unterhaltsrecht und die Rechtsprechung manifestieren die gesellschaftliche Geringschätzung von Fürsorgearbeit.“ SZ: „Das Armutsrisiko alleinerziehender Familien ist laut Familienministerium viermal so hoch wie das von Paarfamilien (…).“

Dass sich an der familiären Arbeitsteilung kaum etwas geändert habe, liege auch an der staatlichen Förderung. „Vor der Trennung begünstigt der Staat die Zuverdiener-Ehe durch Regeln wie Ehegattensplitting, Mitversicherung und Minijobs.“ Ihre Abhängigkeit vom Partner würden viele Frauen zu spät in Frage stellen – und dann eine Scheidung wegen des Armutsrisikos fürchten. Nach der Reform des Unterhaltsrechts 2008 besteht nur noch ein sehr eingeschränkter Anspruch auf nachehelichen (Partner-)Unterhalt. Erwartet wird von Müttern, selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen – was in Zeiten des Mangels an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder oft kaum möglich ist.

Im Koalitionsvertrag 2021 wurde vereinbart, das Unterhaltsrecht erneut zu reformieren: Beim Kindesunterhalt sollten die Betreuungsanteile mehr berücksichtigt werden. Inzwischen liegt ein Reformplan von Justizminister Buschmann vor: Elternteile, die sich zu 30 bis 49% an der Betreuung beteiligen, sollen künftig weniger Unterhalt zahlen müssen. Dieser hängt ansonsten von den Nettoeinkommen der Eltern und dem Alter der Kinder ab. (Teilen sich die Eltern die Betreuung 50/50 auf, müssen sie wie bisher im Verhältnis ihrer Einkommen Unterhalt leisten; übernimmt eine/r weniger als 30% der Betreuung, muss sie/er weiterhin den vollen Unterhalt zahlen.)

In einer Stellungnahme des Vereins SOLOMÜTTER dazu weist Sara Buschmann (nicht verwandt mit dem Minister) darauf hin, dass nur 25 % der Kinder in Deutschland überhaupt den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle erhielten. D.h.: 75% der Kinder bekämen zu wenig oder gar kein Geld vom Barunterhaltspflichtigen. Fehlende Unterhaltszahlungen würden (teilweise) vom Staat als Unterhaltsvorschuss ausgeglichen – und somit von der Allgemeinheit getragen. Nur 10% dieser Kosten treibe der Staat mit großem Aufwand von den Unterhaltspflichtigen wieder ein.

„Wie lösen Sie dieses Problem?“
Das fragt die Autorin den Justizminister und schlägt ein Gespräch vor, um ihm die Alltagsrealität und die tatsächlichen Probleme von Alleinerziehenden deutlich zu machen und von ihm zu erfahren, wie er sein Reformvorhaben umsetzen und die Einhaltung kontrollieren will.

herVIEW - Natascha Hoffner

Ein Beitrag von Natascha Hoffner, Founder & CEO of herCAREER I WiWo-Kolumnistin I LinkedIn-TOP-Voice 2020 I W&V 2019 – 100 Köpfe
veröffentlicht bei LinkedIn – 05.09.2023